Aktuelle Covid19 – Regelungen


Liebe Gäste,

um Ihnen den Besuch in unserem Gasthaus/Biergarten so angenehm wie möglich zu gestalten, haben wir für Sie einige Informationen zusammengestellt.

Achtung: für den Innenbereich gelten andere Regeln als im Außenbereich!

Grundsätzlich gilt:
Für den Außenbereich gelten keine Zugangsbeschränkungen

Diese Regelungen sollten Sie beachten, bevor Sie einen Besuch im GASTHAUS SCHLOSS TANDERN planen:

1. Ab einem Inzidenzwert von 35 müssen im Innenbereich alle ungeimpften Personen einen negativen Corona Test vorweisen


Der Antigen-Schnelltest darf nicht älter sein, als 24 h.

Der PCR Test darf nicht älter sein, als 48 h.

Mitgebrachte Selbst-Tests von zu Hause können leider nicht akzeptiert werden.

Selbst-Tests vor Ort sind aus personellen Gründen leider nicht möglich.

Keinen Test vorweisen müssen:

  • vollständig Geimpfte (nur mit Zweitimpfung, mindestens 14 Tage alt)
  • Genesene (Corona-Erkrankung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen)
  • Kinder unter 6 Jahren und Schüler

Hierfür bringen Sie bitte als Nachweis mit:

  • Impfnachweis digital oder auf Papier + Personalausweis
  • Positiver PCR Test (nicht älter als sechs Monate) + Personalausweis

Ganz unkompliziert und in nächster Nähe können Sie sich z.B. in der St. Alto Birgitten Apotheke in Altomünster testen lassen. Online Termin buchen.

Hier eine Übersicht, wo im Landkreis ein schneller Test möglich ist.

2. Einige wichtige Regeln zum Verhalten im Lokal/Biergarten


Willkomen-Verhaltensregeln-zweisprachig

3. Aktuellen Regelungen für den Landkreis Dachau


Alle aktuellen Regelungen Für den Landkreis Dachau auf dem neuesten Stand und Inzidenwerte des Tages finden Sie hier

Nur mit Ihrer Kooperation gelingt es, die Infektionszahlen niedrig zu halten.

Bitte beachten Sie daher die geltenden Regelungen, damit wir auch in Zukunft für Ihr leibliches Wohl sorgen dürfen.

Wir bedanken uns sehr herzlich dafür!

Ihr Team vom GASTHAUS SCHLOSS TANDERN

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